Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die 1&1 ist mit rund 10 Millionen Kundenverträgen ein führender Internet-Provider. Das Produktangebot reicht von Webhosting (Internet-Präsenzen, Domains, Online-Shops, Payment-Systeme) über schnelle DSL-Zugänge und Telefonie bis hin zum Personal Information Management via Internet. 1&1 ist auf den Märkten in Deutschland, Österreich, Großbritannien, Frankreich, Spanien und USA präsent.

Der Markt der 1&1 ist von einer Vielzahl von Anbietern und hohem Innovationstempo beherrscht. Alle Anbieter sind darauf eingestellt und angewiesen, geplante Änderungen des Produktangebots zur Vermeidung von Gegenreaktionen des Markts möglichst lange geheim zu halten und im übrigen auf solche Veränderungen in den Marktverhältnissen das eigene Angebot kurzfristig anpassen zu können, um die Konkurrenzfähigkeit des Angebots zu erhalten. Häufig wird 1&1 in diesem Zusammenhang auch Preise für Produkte gleichen Leistungsumfangs reduzieren müssen. Dies kann die Notwendigkeit der Reduzierung der vereinbarten Entgelte zur Folge haben.

Neben dem eigenen Vertrieb unterhält 1&1 ein umfangreiches System von Vertriebspartnern, die Produkte der 1&1 in eigener Verantwortung und ohne Vorgaben oder Absprachen mit 1&1 vertreiben. Insofern kann 1&1 eine Exklusivität der Kundenansprache nicht sicherstellen.

1&1 plant, den Vertrieb der Produkte für Telefonie und breitbandige Internetanschlüsse und –zugangstarife durch weitere externe Vertriebspartner zu unterstützen, die Werbeleistungen nach den Vorgaben von 1&1 erbringen. Für 1&1 ist die rechtskonforme Ansprache der angesprochenen Verbraucherkreise (im folgenden „Kunden” genannt) durch den Vertriebspartner von hoher Bedeutung.

1. Geltungsbereich

Sämtlichen Lieferungen und Leistungen zwischen dem Vertriebspartner und 1&1 liegen ausschließlich die nachfolgenden Vertragsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertriebspartners sind unwirksam, es sei denn, deren Geltung wäre zwischen dem Vertriebspartner und 1&1 ausdrücklich vereinbart. Gegenbestätigungen des Vertriebspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Vertriebspartner erhält ergänzend zu dem von ihm betriebenen Agenturgeschäft (Webdesign-Agentur oder Internet-Fullserviceagentur) die Möglichkeit Produkte der 1&1 ausschließlich anlässlich von Kundenkontakten in eigenen Geschäftsräumen bzw. im Rahmen von Kundenkontakten in den Geschäftsräumen seines Kunden anzubieten.

2.2 Die Nutzung anderer Vertriebswege erfolgt vorbehaltlich der Anlage 1. Im Übrigen gilt: Die Nutzung anderer Vertriebswege, wie beispielsweise aber nicht abschließend Telefonmarketing im In- und/oder Outbound, Werbung mittels Webseiten, Suchmaschinenmarketing, Werbeschaltungen in regionalen und/oder überregionalen Massenmedien, E-Mailing, Post-Mailing bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch 1&1. Soweit nicht anderweitig vereinbart, kann die Zustimmung von 1&1 mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats widerrufen werden.

2.3 Eine Verpflichtung, ständig und/oder ausschließlich für 1&1 tätig zu werden, besteht für den Vertriebspartner nicht. Es steht ihm insbesondere frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. 1&1 wird mit Ausnahme des Rechts zur Kündigung dieses Vertrages keine Rechte geltend machen, sollte der Vertriebspartner keine Tätigkeit entfalten, diese nur zeitweise ausführen oder zwischenzeitlich oder endgültig einstellen.

2.4 Der Vertriebspartner stellt sicher, dass sämtliche ihm obliegenden gesetzlichen – insbesondere steuer- und gewerberechtlichen – Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden. Er holt alle zu seinem Betrieb erforderlichen Genehmigungen auf seinen Namen ein.

2.5 Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, im Wege des Haustürgeschäfts Kunden zu werben. Haustürgeschäft im vorgenannten Sinne ist gem. § 312 Abs. 1 BGB das unaufgeforderte Aufsuchen und Ansprechen von Personen zu Werbezwecken in ihren Wohn- oder Geschäftsräumen, im Rahmen von Freizeitveranstaltungen, in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen.

2.6 Die aktuelle Produktpalette von 1&1, soweit sie hier Gegenstand des Vertrages ist, ergibt sich beispielhaft aus Anlage 2 und den gegebenenfalls von 1&1 zur Verfügung gestellten Unterlagen und Werbematerialien. Die 1&1 Produkte dürfen nur identisch, d. h. exakt so wie von 1&1 beschrieben angeboten und vertrieben werden. Eine Abänderung der Produkte ist ausgeschlossen.

2.7 Die Produktpalette gemäß Anlage 2 steht unter dem Vorbehalt der Änderung. 1&1 ist berechtigt, Produkte, den Produkt- und Leistungsumfang und die entsprechenden Preise nach eigenem, freiem Ermessen abzuändern. 1&1 wird den Vertriebspartner über Änderungen der Produktpalette spätestens 2 Werktage vor deren Einführung informieren.

3. Weisungsgebundenheit der Kommunikation

3.1 Der Vertriebspartner steht dafür ein, dass die Kommunikation mit Kunden nach den grundsätzlichen Weisungen von 1&1 für die Kundenkommunikation durchgeführt wird.

3.2 Der Vertriebspartner ist nicht berechtigt, im Namen von 1&1 aufzutreten, soweit nicht in diesem Vertrag oder einer der Anlagen zu diesem Vertrag ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. In keinem Fall ist der Vertriebspartner berechtigt, für 1&1 Angebote anzunehmen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.

4. Einhaltung der Wettbewerbsregeln

4.1 Der Vertriebspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunikation mit Kunden in werblicher Hinsicht lauter und redlich durchgeführt wird.

4.2 Es wird insbesondere unterlassen,

- über das Produkt, dessen Produkt- oder Leistungsumfang oder dessen Preis unzutreffende oder irreführende Angaben zu machen,

- entgegen einem vom Angesprochenen geäußerten Wunsch diesen Angesprochenen erneut in vertragsgegenständlicher oder in sonstiger Weise zu kontaktieren oder

- vorgeblich durch Angesprochene bestellte Produkte bei 1&1 zu beauftragen, wenn ein Auftrag durch den Angesprochenen nicht erteilt wurde.

5. Qualitätsnorm

5.1 Zur Tätigkeit des Vertriebspartners gehört die umfassende Beratung und Information der Kunden zwecks Vermittlung von Kundenverträgen. Eine höfliche und freundliche Umgangsform gegenüber potentiellen Kunden und ein gepflegtes Erscheinungsbild werden vorausgesetzt.

5.2 Bei der Vermittlungstätigkeit wird ferner vorausgesetzt, dass die Interessen von 1&1 mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahr genommen werden.

5.3 Ein in jeglicher Hinsicht rechtskonformer Vertrieb ist Ziel der Kooperation.

- Der Vertriebspartner verwendet ausschließlich die ihm von 1&1 zur Verfügung gestellten Werbe- und Vertragsunterlagen. Nicht mehr gültige Unterlagen hat er zu vernichten. Werbe-Anzeigen und POS-Materialien, die Markennamen von 1&1 verwenden, wird der Vertriebspartner vor der Verwendung mit 1&1 abstimmen und von 1&1 freigeben lassen.

- 1&1 missbilligt jede Form unlauterer Beeinflussung. Unwahre Behauptungen und falsche Angaben über die 1&1 Produkte, insbesondere zu den jeweiligen Vertragskonditionen, hat der Vertriebspartner zu unterlassen. Er verpflichtet sich, potentielle Kunden und Interessenten gewissenhaft zu beraten, mit dem Ziel, eine hohe Kundenzufriedenheit zu erreichen.

- Der Vertriebspartner verpflichtet sich, dem Kunden die Vertragszusammenfassung vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden (d.h. vor Auslösen der Bestellung) als Dokument auszudrucken und auszuhändigen. Wird dem Kunden vor Abgabe seiner Vertragserklärung die Vertragszusammenfassung nicht als Dokument ausgedruckt und ausgehändigt, führt dies zu einer schwebenden Unwirksamkeit des Endkundenvertrages. Ein schwebend unwirksamer Endkundenvertrag stellt keinen entgeltfähigen Auftrag im Sinne dieses Vertrages dar und wird dementsprechend nicht vergütet.

6. Vertragsannahmefreiheit von 1&1 und Auswirkungen auf das Entgelt

6.1 Vermittelte Verträge über 1&1 Internet-Produkte/Dienstleistungen kommen ausschließlich zwischen den Kunden und 1&1 zustande. 1&1 behält sich das Recht vor, vermittelte Aufträge abzulehnen.

6.2 Die Vertragsgestaltung und –abwicklung mit dem Kunden liegt in der alleinigen und freien Entscheidung von 1&1. Soweit der Vertrag mit dem Kunden durch Handlungen und/oder Entscheidungen von 1&1 nicht zu Stande kommt, (vorzeitig) beendet oder anderweitig nicht oder nicht vollständig durchgeführt wird, ergeben sich daraus – auch im Hinblick auf eine mögliche Entgeltrückforderung – für den Vertriebspartner keine Einwendungen oder Ansprüche.

6.3 1&1 weist darauf hin, dass aus folgenden – nicht abschließend aufgezählten Gründen – ein Kundenauftrag nicht ausgeführt wird und damit kein Entgeltanspruch entsteht:

- Der Vertragsschluss wird von 1&1 mangels Bonität des Kunden abgelehnt.

- Die Angaben zum Kunden sind unvollständig oder falsch.

- Der Kunde macht von einem gesetzlich oder vertraglich eingeräumten Widerrufs- oder Rücktrittsrecht wirksam Gebrauch.

- Die Ausführung des Vertrages ist aus technischen Gründen nicht oder nicht wie bestellt möglich.

- Die Vertragszusammenfassung wurde dem Kunden nicht als Dokument ausgedruckt und ausgehändigt.

6.4 1&1 wird versuchen, vermittelte Aufträge entsprechend zu realisieren. 1&1 hat jedoch das Recht, vermittelte Aufträge mit Zustimmung des Kunden in Bezug auf Leistung und/oder Preis abzuändern (Umberatung). Dies ist insbesondere erforderlich, wenn das Produkt wie bestellt nicht oder nur eingeschränkt lieferbar ist. Ist eine Umberatung erfolgreich, erhält der Vertriebspartner das Entgelt für das tatsächlich realisierte Produkt, nicht für das ursprünglich beauftragte.

7. Entgelt

7.1 Der Vertriebspartner erhält ein Entgelt auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden jeweils gültigen Entgeltstaffel wie sie beispielhaft und aktuell im Anhange 3 wiedergegeben ist.

7.2 Das vereinbarte Entgelt zwischen Vertriebspartner und 1&1 versteht sich jeweils als Netto-Preis zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.3 1&1 bestimmt durch das jeweils gültige Entgeltsystem die Höhe des Entgelts entsprechend den Marktverhältnissen nach billigem Ermessen. Änderungen des Entgelts sind nur zum Beginn eines neuen Kalendermonats und mit einer Ankündigungsfrist von zwei (2) Wochen möglich.

7.4 Der Vertriebspartner darf das Entgelt nicht direkt oder indirekt an den Kunden weitergeben – weder insgesamt noch anteilig.

7.5 Der Vertriebspartner verpflichtet sich, das Entgelt, das er im Rahmen seiner Tätigkeit erhält, gemäß den aktuellen Steuergesetzen zu versteuern. Er teilt 1&1 unverzüglich mit, ob und ab wann er der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Er ist ferner verpflichtet, 1&1 unverzüglich über Änderungen seiner Angaben zu informieren.

8. Entgeltfähige Aufträge

8.1 Als entgeltfähiger Auftrag werden nur die Netto-Verträge berücksichtigt, bei denen der vermittelte Vertrag aktiviert wurde. Soweit DSL-Verträge vermittelt werden, ist zusätzlich die Aufschaltung des DSL-Signals beim Kunden erforderlich. Der Anspruch auf Zahlung eines Entgelts entsteht dann, wenn der vermittelte Vertrag wirksam ist und über eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten durchgeführt wird. Der Anspruch entsteht darüber hinaus nur, wenn und soweit der Kunde des vermittelten Vertrages seine geschuldeten Leistungen für die Dauer von mindestens sechs Monaten gegenüber 1&1 erbringt. Das Entgelt wird im Voraus bereits nach Abschluss des vermittelten Vertrages ausgezahlt. Im Falle einer Rückforderung des Entgelts ist 1&1 nicht verpflichtet, Gründe für die Stornierung eines Vertragsabschlusses nachzuweisen oder mitzuteilen.

8.2 Entgeltpflichtig sind zudem nur solche Aufträge, die unmittelbar auf die Tätigkeit des Vertriebspartners oder eines gemäß Ziffer 17 beauftragten Subunternehmers zurückzuführen sind. Dazu wird das mit dem Vertriebspartner vereinbarte Kennzeichen auf den eingereichten Aufträgen lesbar angegeben oder das für den Vertriebspartner eingerichtete 1&1 Auftragserfassungssystem genutzt.

8.3 Ein mehrfaches Entgelt einer Vermittlung durch andere Entgelt- oder Provisionssysteme von 1&1 ist ausgeschlossen.

8.4 Entgeltpflichtig ist nur die Erst-Vermittlung eines Vertrags. Weitere, ohne Zuwirken des Auftragsnehmers zwischen dem Kunden und 1&1 direkt geschlossene Verträge sowie Vertragsverlängerungen des erstvermittelten Vertrages, welche im Fall nicht rechtzeitiger Kündigung durch den Kunden automatisch eintreten oder von diesem selbst oder auf Veranlassung von 1&1 beauftragt werden, sind nicht gesondert entgeltpflichtig.

8.5 Die Übermittlung der Aufträge durch den Vertriebspartner an 1&1 muss sofort, spätestens zwei Werktage nach Auftrags-Erteilung durch den Kunden, über das für den Vertriebspartner eingerichtete 1&1 Auftragserfassungssystem erfolgen.

8.6 Die jeweilige Höhe des Entgelts und ggf. abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zur Definition entgeltfähiger Aufträge werden in Anlage 3 wiedergegeben.

9. Abrechnungsmodalitäten

9.1 Die vom Vertriebspartner erbrachten Leistungen werden wöchentlich abgerechnet. Abgerechnet werden alle bis zu diesem Zeitpunkt seit der vorherigen Abrechnung entgeltfähig gewordenen Aufträge.

9.2 Die Abrechnung ist insofern vorläufig als nach Ziffer 8.1 Rückforderungen von Entgelten entstehen können, ohne dass die Abrechnung als vorläufig gekennzeichnet sein muss.

9.3 Aufträge, die aus den in Ziffer 6.2 oder 6.3 genannten Gründen nicht entgeltpflichtig sind, werden in der monatlichen Abrechnung nicht berücksichtigt und müssen von 1&1 in der Abrechnung nicht gesondert ausgewiesen werden. Stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass bereits vergütete Aufträge tatsächlich nicht entgeltpflichtig sind, ist der Vertriebspartner zur unverzüglichen Rückzahlung der für diese Kunden vereinnahmten Entgelte verpflichtet. Die Rückzahlung hat spätestens bis zum 15. des Folgemonats zu erfolgen. 1&1 ist berechtigt, die Rückforderungsansprüche mit künftigen Entgeltansprüchen des Vertriebspartners zu verrechnen.

9.4 1&1 stellt dem Vertriebspartner den Zugriff auf ein Online-Partner-Portal zur Verfügung, in dem alle vermittelten Aufträge und deren Auftragsstatus angezeigt werden. 1&1 kann nach eigener Wahl im Einzelfall auch den Grund für die nicht bestehende Entgeltpflichtigkeit angeben. Eine weitergehende Verpflichtung von 1&1 zum Nachweis der Voraussetzungen gem. Ziffer 6.2 oder 6.3 besteht nicht.

10. Aufrechnung und Abtretung

10.1 Der Vertriebspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Vertriebspartner nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

10.2 Der Anspruch auf Zahlung des Entgelts kann ohne schriftliche Zustimmung von 1&1 nicht vom Vertriebspartner abgetreten werden.

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

11.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung durch beide Parteien.

11.2 Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.

11.3 Das Vertragsverhältnis kann mit einer Kündigungsfrist von vier (4) Wochen, sowie nach den folgenden Regelungen gekündigt werden.

11.4 Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Parteien vorbehalten. 1&1 ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstößen des Vertriebspartners gegen Regelungen dieses Vertrages, insbesondere der Ziffern 2.1, 2.2, 2.5 und 4 den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

11.5 Die Kündigung nach diesen Vorschriften bedarf der schriftlichen Form.

12. Geheimhaltung

Die Bedingungen dieses Vertrags und die Informationen und Daten, die der einen Partei (die „Empfängerpartei”) von der anderen Partei (die „offen legende Partei”) über die Dienstleistung, das System und sonstige Angelegenheiten überlassen wurden oder überlassen werden, sind proprietäre und vertrauliche Informationen („vertrauliche Informationen”). Dazu gehören u. a. alle Informationen, die als „vertraulich” gekennzeichnet sind oder berechtigterweise als vertraulich oder im Eigentum der offen legenden Partei befindlich verstanden werden sollten, und alle gemäß diesem Vertrag erstellten oder zur Verfügung gestellten Referenzhandbücher oder Anlagen. Die Empfängerpartei verpflichtet sich, dass sie während der Laufzeit und zwei (2) Jahre danach die vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben wird und die vertraulichen Informationen nicht für irgendeinen Zweck, der gemäß diesem Vertrag nicht erlaubt ist, nutzt. Die in diesem Abschnitt angegebenen Geheimhaltungspflichten gelten nicht für Informationen, bei denen die Empfängerpartei nachweisen kann, dass sie der Öffentlichkeit (auf andere Weise als durch die Verletzung dieses Vertrags) allgemein zugänglich sind oder sie sich zum Zeitpunkt des Erhalts der Informationen von der offen legenden Partei bereits rechtmäßig im Besitz der Empfängerpartei befanden.

13. Haftung

13.1 1&1 haftet bei von ihr oder einem Erfüllungsgehilfen verschuldeter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertriebspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen haftet 1&1 gleich aus welchen Rechtsgründen nur, soweit 1&1 oder ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unberührt hiervon bleibt die Haftung wegen Verzugs, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, der Produzentenhaftung, sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder soweit die Haftung sich bezieht auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Soweit 1&1 für leichte Fahrlässigkeit einzustehen hat, wird die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von 1&1 ist in jedem Fall beschränkt auf einen Betrag in Höhe von maximal 50.000,00 EUR pro Schadenfall. Unberührt hiervon bleibt die Haftung wegen Verzugs, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, der Produzentenhaftung sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder soweit die Haftung sich bezieht auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

13.2 Soweit die Haftung von 1&1 ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch zugunsten der Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

14. Konkurrenz- / Abwerbeverbot

14.1 Dem Vertriebspartner ist es untersagt, Kundenadressen und/oder Vertriebsmaterialien und/oder anderweitig bei Abwicklung dieses Vertrages erhaltene vertrauliche Informationen sowie die Logos, Kennzeichen und Marken von 1&1 zu anderen Zwecken als zur Durchführung dieses Vertrages zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, diese Informationen im Hinblick auf andere Angebote von Telekommunikationsdienstleistungen zu nutzen.

14.2 Der Vertriebspartner verpflichtet sich, es zu unterlassen, Mitarbeiter von 1&1 dergestalt abzuwerben und/oder durch Dritte Beauftragte abwerben zu lassen, dass diese Arbeits- oder Dienstvertragsverhältnisse beim Vertriebspartner eingehen. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit des Vertrages hinaus für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach dessen Beendigung.

15. Vertragsstrafeversprechen / Haftungsfreistellung

15.1 Im Falle eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 2.1, 2.2, 2.5, 3, 4, 5, 12 und Ziffer 14 dieser Vereinbarung ist für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine nicht weniger als 10.000,00 EUR betragende, darüber hinaus im billigen Ermessen von 1&1 stehende Vertragsstrafe zu bezahlen, sofern der Vertriebspartner nicht fehlendes Verschulden nachweist. Hinsichtlich der Ausübung des Ermessens durch 1&1 steht diese in der Überprüfung des zuständigen Gerichts (§ 315 BGB). Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

15.2 Der Vertriebspartner stellt 1&1 von Ansprüchen Dritter, insbesondere der Werbungsempfänger, Wettbewerbern, Verbraucherverbänden und sonstigen Klageberechtigten nach dem UWG oder dem Unterlassungsklagegesetz, wegen eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen der Ziffer 2.1, 2.2, 2.5, 3, 4 und 5 auf erstes Anfordern frei. 1&1 wird den Vertriebspartner informieren, soweit Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen. 1&1 ist berechtigt und wird alle zumutbaren Maßnahmen zur Verteidigung gegen solche Ansprüche ergreifen und wird auf Wunsch des Vertriebspartners sich auch in einem Gerichtsverfahren verteidigen. Die Haftungsfreistellung bezieht sich auch auf die Zahlung eventueller Ordnungsgelder oder Vertragsstrafen.

15.3 Sofern ein Verhalten unter mehrere Vertragsstrafeversprechen fällt, gilt die höhere Vertragsstrafe als verwirkt. 1&1 bleibt das Recht vorbehalten, die niedrigere Vertragsstrafe zu verlangen.

16. Konzernklausel

1&1 ist berechtigt, in die Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung Unternehmen einzubinden, die im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit 1&1 verbunden sind. 1&1 stellt für diesen Fall die Einhaltung dieser Vereinbarung durch die vorgenannten Unternehmen sicher.

17. Subunternehmer

Der Vertriebspartner ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen (Subunternehmererlaubnis), wenn er den Subunternehmern ausdrücklich, identisch und dokumentiert mindestens die Pflichten dieses Vertrages insbesondere aber nicht abschließend der Ziffern 2 bis 5, 12 und 14 auferlegt und auch im übrigen die Vertragsdurchführung wie in diesem Vertrag und den Anlagen festgelegt sichergestellt ist. Für die Subunternehmer haftet er nach § 278 BGB wie für eigenes Verhalten. Auf Anfrage hat er 1&1 die Subunternehmeraufträge zur Prüfung vorzulegen. Für die Vergütung der Leistungen etwaiger Subunternehmer ist allein der Vertriebspartner zuständig.

18. Schriftformklausel

18.1 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

18.2 Angestellte von 1&1 oder des Vertriebspartners sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.

19. Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung in diesem Vertrag ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine wirksame Regelung zu treffen, die der unwirksamen oder nichtigen Regelung entspricht. Gleiches gilt, soweit der Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthält.

20. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Erfüllungsort ist Montabaur. Für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden vermögensrechtlichen Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Montabaur und das Landgericht Koblenz vereinbart, sofern kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht. Jede Partei ist auch berechtigt, die andere Partei an deren allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.

21. Sonstiges

Die Parteien dieses Vertrages bekennen, jeweils eine Ausfertigung dieses Vertrages erhalten zu haben.

Anhang

Die Tätigkeit des Vertriebspartners oder eines gemäß Ziffer 17 beauftragten Subunternehmers umfasst die selbständige Präsentation der 1&1. Gemäß Ziffer 2.2 des Dienstleistungsvertrags Vertriebskooperation wird die Nutzung weiterer Vertriebswege wie folgt vereinbart:

1. Im Rahmen der Vertriebstätigkeit nach vorliegendem Vertrag darf der Vertriebspartner lediglich ergänzend zum Zwecke der Unterstützung des Vertriebs am Point of Sale:

- Versand von E-Mailings,

wobei der Vertriebspartner garantiert, dass die in den Adressdaten benannten Personen eine gesetzeskonforme (§ 7 UWG) Einwilligung abgegeben haben und bereits mit dem Vertriebspartner in einer geschäftlichen Beziehung stehen.

Die Dokumentation der Einwilligung hat die Abläufe eines Double-Opt-IN-Verfahrens bezüglich der einzelnen E-Mail-Adresse in zeitlicher (Datum mit Uhrzeit) und inhaltlicher Hinsicht nachvollziehbar darzustellen. Festzuhalten sind dabei zusätzlich die IP-Adressen unter denen gehandelt wurde. Das Double-Opt-In-Verfahren muss so ausgestaltet sein, dass nach erstmaliger Bekanntgabe der E-Mail-Adresse an den Vertriebspartner, eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse gesandt wird, die einen einmalig gültigen, unter normalen Umständen nicht zu erratenden Link enthält. Das Double-Opt-In ist erst abgeschlossen, wenn die Betätigung dieses Links durch den Empfänger der E-Mail im System des Vertriebspartners aufgezeichnet ist. Es muss der Empfänger zudem bei Erhebung und jeder Nutzung der E-Mail-Adresse auf sein Widerrufsrecht in gesetzeskonformer Weise hingewiesen worden sein. Auch dies muss gerichtsfest dokumentiert sein. Die vertragsgegenständliche Werbung darf den Werbecharakter der E-Mail nicht verschleiern.

- Versand von Print-Mailings mit individueller Adressierung,

wobei der Vertriebspartner garantiert, dass die in den Adressdaten benannten Personen eine gesetzeskonforme (§ 7 UWG) Einwilligung abgegeben haben und bereits mit dem Vertriebspartner in einer geschäftlichen Beziehung stehen.

Der Vertriebspartner garantiert, nur solche Adressen für das Mailing zu verwenden, die unmittelbar vor Beginn der Werbemaßnahme auf einen Widerspruch in der jeweils aktuellen Robinson-Liste des Deutschen Direktmarketing Verband e.V. (DDV) geprüft wurden. Ist die Adresse in der Robinson-Liste enthalten, ist diese endgültig und unverzüglich aus der vertragsgegenständlichen Adressdatenbank zu streichen. Die Prüfung ist gerichtsfest zu dokumentieren und auf Anfrage ist der 1&1 die Dokumentation herauszugeben.

- Durchführung von Postwurfsendungen,

wobei, der Vertriebspartner garantiert, dass Postwurfsendungen dort nicht eingeworfen werden, wo der Inhaber des Briefkastens an diesem einen Hinweis angebracht hat, keine Werbung zu wünschen. Dabei sind etwaige Hinweise weit zu verstehen. Im Zweifel darf kein Einwurf erfolgen. Der Vertriebspartner hat auf Anfrage von 1&1 die entsprechende Weisung mit Strafandrohung für jeden seiner Mitarbeiter vorzulegen.

2. Die Verletzung der besonderen Pflichten aus dieser Vereinbarung zur Nutzung zusätzlicher Vertriebswege berechtigen 1&1 unter den näheren Voraussetzungen des Dienstleistungsvertrages Vertriebskooperation zur außerordentlichen Kündigung, eine Vertragsstrafe zu verlangen und verpflichten den Vertriebspartner zur Haftungsfreistellung.

3. Eine erforderliche Einwilligung nach dieser Vereinbarung muss gerichtsfest dokumentiert sein. Die Dokumentation ist 1&1 im Einzelfall innerhalb von 48 Stunden bereit zu stellen. Soweit 1&1 Informationen über die Art und Weise der Erlangung der Einwilligung durch den Vertriebspartner zur Verfügung gestellt werden, berührt dies die Garantiepflicht des Vertriebspartners nicht.

4. Die hiernach erteilte Einwilligung der Person muss folgende Kriterien mindestens erfüllen:

- Die Einwilligung muss ausdrücklich erteilt und jederzeit widerruflich sein.

- Die Einwilligung hat Marketingmaßnahmen zu Gunsten der 1&1 und die vertragsgegenständlichen Produkte sowie die nach dem Vertragsumfang notwendigen Erlaubnisse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu umfassen. Eine allgemeine Einwilligung in Werbung oder Marketingmaßnahmen genügt nicht.

- Die Einwilligung muss auf der freien Entscheidung des Einwilligenden beruhen.

- Bei der Gestaltung des Dokuments mit der Einwilligung ist sicherzustellen, dass der Einwilligende die Klausel zur Kenntnis nimmt. Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob sich der Einwilligende bspw. Teilnahmebedingungen oder AGB aufruft bzw. durchliest oder Hinweisen auf weitere Texte folgt. Eine Verknüpfung mit anderen Erklärungen (z.B. Gewinnspielteilnahme) ist nur zulässig, wenn die Einwilligung neben weiteren Erklärungen in der Gestaltung gleichwertig hervortritt. Das Bewusstsein eine Einwilligung zu erteilen, muss unzweifelhaft beim Einwilligenden vorhanden sein.

- Eine gerichtsfeste Dokumentation mit Beweisbarkeit der Einwilligung der in den Adressdaten benannten Person ist unabdingbar.

5. Ferner verpflichtet der Vertriebspartner sich, es zu unterlassen, zum Zwecke des Vertriebs von Produkten der 1&1 Telefonate im Outbound, sei es als primäre Marketingmaßnahme oder zum Nachfassen nach dem Versand des Mailings, Haustürgeschäft und/oder Multilevel-Marketing durchzuführen. Die Bewerbung von Produkten der 1&1 im Internet (eigene Fachhandels-Webseite und/oder Suchmaschinenmarketing) ist in den Grenzen dieses Vertrages und nur insofern zulässig, als der Vertriebspartner dies lediglich ergänzend zum stationären Fachhandel und nur im untergeordneten Umfang zum Zwecke der Unterstützung des Vertriebs am Point of Sale betreibt. Die Verlinkung des 1&1 Onlineshop auf der Website des Vertriebspartners bleibt hiervon unberührt.